Fahrerlaubnisklassen
- AM
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h (Hubraum mit nicht mehr als 50 cm³, bei Elektromotor nicht mehr als 4 KW Leistung).
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h (Hubraum bei Benzinmotoren nicht mehr als 50 cm³. Bei Diesel- und Elektromotoren nicht mehr als 4 KW Leistung. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
- Mindestalter: 15 Jahre
- A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- (Hubraum nicht mehr als 125 cm³, Leistung nicht mehr als 11 KW, Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 KW/kg).
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Hubraum bei Verbrennungsmotoren mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h und Leistung bis 15 KW).
- Mindestalter: 16 Jahre
- A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- (Leistung nicht mehr als 35 kw, Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2 KW/kg).
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis 15 KW dürfen geführt werden, da die Klasse A1 eingeschlossen ist.
- Mindestalter: 18 Jahre
- A
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- (Hubraum mehr als 50 cm³ oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h). Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum bei Verbrennungsmotoren mit mehr als 50 cm³ oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h und Leistung mehr als 15 KW)
- Mindestalter: 24 Jahre oder 20 Jahre für Krafträder bei 2 Jahren Vorbesitz von A2
- B
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (wenn zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut).
- Mitgeführt werden dürfen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
- Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- B 96
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- B E
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
- Übersteigt die zGM des Anhängers 3500 kg, wird Klasse C1E benötigt.
- Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- L
- Zugmaschinen mit einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhängern.
- Mindestalter: 16 Jahre